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Hausverlosung, aktiv, deutschsprachig

Home || Verlosungsbedingungen
Schauen Sie sich unsere Newsflash!
Die Ziehung findet endgültig statt am 20 april 2010
Die Ziehung wird auch live übertragen, ab etwa 11.15 Uhr.
Wenn Sie die Live Übertraging folgen möchten klicken Sie bitte hier
Die Ziehung des Gewinnerloses hat am 20.4.2010 in Kitzeck/STMK statt gefunden.
Gewonnen hat das Los mit der Nummer 3929
Der Gewinner/die Gewinnerin wohnt in Belgien
E-Mail

VERLOSUNGSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines:

Jeder Teilnehmer an der gegenständlichen Verlosung anerkennt bereits mit Durchführung seiner Registrierung ausdrücklich, dem gesamten Inhalte nach und unwiderruflich die im folgenden dargestellten Verlosungsbedingungen.

II. Gegenstand der Verlosung:

Verlost wird die Villa „ Valley View“ auf einem etwa 550 m2 großen Grundstück auf dem Weingut „Diemersfontein“ ( etwa 25 km von Kapstadt entfernt), welche komplett möbliert ist und weiters mit Tisch- und Bettwäsche sowie Geschirr und E-Geräten und dem üblichen Hausrat für 8 Personen ausgestattet ist. Diese Villa befindet sich in neuwertigem Zustand - Erstbezug!

III. TREUHÄNDERIN:

1. Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie die Überwachung der Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß dem Verlosungsergebnis werden von Frau Dr. Christa Kohl-Rupp, Rechtsanwältin und Mitglied der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, 8010 Graz, Schönaugasse 44 bewerkstelligt bzw. kontrolliert. Sie kunnen die Anwaltin kontaktieren ueber

2. Die Loseinzahlungen werden auf einem treuhändig verwalteten Fremdgeldkonto verwahrt, aus Österreich
Konto Nr. : 02100-447263
BLZ: 20815
Bankinstitut: Steiermärkische Sparkasse
lautend auf: „Verlosung Villa Suedafrika“

aus dem europäischen Ausland:
IBAN: AT482081502100447263
BIC: STSPAT2G
lautend auf ‚“Verlosung Villa Suedafrika“

Eine Verfügung über dieses Konto erfolgt nur derart, dass bei Verkauf der aufgelegten Lose nach erfolgter Verlosung der entsprechende Eigentumserwerbsvertrag errichtet, danach die Grundbuchsordnung im Sinne des Verlosungsergebnisses hergestellt und danach nach Abdeckung sämtlicher Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten der verbleibende Restbetrag an den Liegenschaftseigentümer ausbezahlt wird.

Sollte trotz erfolgter Registrierung die aufgelegte Losmenge von 4.999 bis zum 31.03.2010 nicht verkauft worden sein, dann hat der Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit, bekanntzugeben, dass er dennoch die Verlosung durchführt, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekanntgegeben werden muss, dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von zumindest 14 Tagen gegeben ist; sollte der Liegenschaftseigentümer sich dazu entschließen, unter der aufgelegten Losmenge die Verlosung nicht durchzuführen, dann werden die eingezahlten Beträge an die Einzahler auf die von diesen bekanntgegebenen Konten oder per Postanweisung an die angegebenen Adressen rückausbezahlt, wobei lediglich der tatsächlich entstandene Aufwand von voraussichtlich maximal EUR 18,-- pro Los in Abzug gebracht wird.

IV. Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) und eigenberechtigt sein.
  2. Die Teilnahme ist nur über die im Internet eingerichtete Teilnahmemaske möglich.
  3. Für die Richtigkeit der bekanntgegebenen Daten des jeweiligen Teilnehmers haftet dieser selbst.
  4. Es wird bei jeder Registrierung eine Registrierungsnummer vergeben, wobei diese Registrierungsnummer in weiterer Folge berechtigt, Lose bis zum Erreichen der gesamten aufgelegten Losmenge zu kaufen. Mit Hilfe dieser Registrierungsnummer kann für den Fall der erfolgten Verlosung RA Dr. Kohl-Rupp die Gewinnerin/den Gewinner eruieren.
  5. Die Berechtigung zur Teilnahme an der etwaig stattfindenden Verlosung wird grundsätzlich mit dem Eingang des Losbetrages auf dem Fremdgeldkonto wirksam; die Losnummern werden etwa 2 Wochen vor der Verlosung per Mail versandt. Teilnahmeberechtigt sind die Einzahler der ersten 4.999 Losbeträge.
  6. Jeder Teilnehmer kann an jedem beliebigen Computer für seine Registrierung sorgen.
  7. Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach registrieren lassen.
  8. Eine nicht genutzte Registrierung verfällt spätestens binnen 5 Tagen ab Start der Lospreiseinzahlungen bzw. nach dem Start des Losverkaufes ab Eingang der Registrierungsbestätigung und wird gelöscht.
  9. Geldeingänge unter EUR 99,-- sowie Überhänge aus dem Lospreis sowie nicht korrekt erfolgte Einzahlungen werden ebenso wie 1 € pro Los an ein Bildungsprojekt in der Nähe von Wellington/Südafrika gespendet.
  10. Die Verlosung findet am Verlosungstag öffentlich statt.
  11. Sollte die gesamt aufgelegte Losmenge schon vor dem angesetzten Verlosungstag vollständig verkauft worden sein, so findet die Verlosung schon früher statt. Zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufes des letzten Loses und der Verlosung müssen 14 Tage liegen und ist in diesem Fall die Verlosung auf der Homepage anzukündigen.
  12. Die Zahlungseingänge auf dem genannten Fremdgeldkonto werden von der Treuhänderin persönlich kontrolliert und mit den Registrierungsnummern abgeglichen.
  13. Die Ziehung erfolgt in der Form, dass in einem durchsichtigen Behältnis sämtliche auf Papierstreifen angebrachten Registrier- bzw. Losnummern gesammelt, danach durchgeschüttelt werden und danach ein Los gezogen wird, wobei die das Los ziehende Person mit einer Augenbinde ausgestattet wird, sodass es ihr nicht möglich ist, etwas von den im Gefäß befindlichen Loszetteln zu erkennen. Bei der Verlosung sind sowohl die Treuhänderin Dr. Christa Kohl-Rupp als auch der Objektseigentümer anwesend. Nach erfolgter Ziehung und somit vorliegendem Ergebnis wird aus der vorliegenden Liste die Registrierungsnummer erhoben und werden danach aus dem dazugehörigen Registrierungsformular die Daten des Gewinners festgestellt. Der Gewinner/die Gewinnerin wird mitsamt der Losnummer veröffentlicht.
  14. Der Gewinner/die Gewinnerin wird von der Treuhänderin anhand der angegebenen Daten aus der Registrierung verständigt.
  15. Darüberhinaus hat die Gewinnerin/der Gewinner bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 20 Tagen ab dem dem Tag der Verlosung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch die Treuhänderin erfolglos sein und sich die Gewinnerin/der Gewinner innerhalb der vorgenannten 20-tägigen Frist bei der Treuhänderin nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen 3 Werktagen statt. Innerhalb von 4 Wochen nach Kontaktaufnahme der Gewinnerin/des Gewinners mit der Treuhänderin wird eine grundbuchsfähige Urkunde zwischen Veräußerer und Erwerber errichtet, aufgrund welcher das grundbücherliche Eigentum des Gewinners/der Gewinnerin eingetragen werden kann.
  16. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt spätestens binnen 4 Wochen ab Unterfertigung des Vertrages über den Eigentumsübergang an den Gewinner/die Gewinnerin, dies ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit. Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, die Eigentumserwerbsurkunde ohne Verzug zu unterfertigen.
  17. Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden vom Eigentümer des Verlosungsgegenstandes getragen.
  18. Die Registrierungseingabe erfolgt unter Verwendung der entsprechenden technischen Möglichkeiten so, dass ein „Mithören“ der Daten nicht möglich ist; Schutz auch durch das österreichische Bankgeheimnis. Alle Daten der Teilnehmer werden nach grundbücherlicher Einverleibung des Eigentumserwerbes aus den elektronischen Systemen der Treuhänderin gelöscht.
  19. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstandsort ist grundsätzlich Graz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  20. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung des Objekteigentümers, somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, weshalb diese nicht unter das Glückspielmonopol des Bundes fällt.
  21. Die gesamt aufgelegte Losmenge beträgt 4.999 Lose zu einem Lospreis pro Stück von EUR 99,--.